Hospitation - Die Konzepte

Konzept zur Hospitation
Definition
Die Hospitation dient der Aneignung von Fachwissen im Rahmen einer strukturierten Fortbildung, der Verbesserung und Reflexion der eigenen Arbeit und der Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Respekts. Sie ist geeignet um andere Organisationen und Organisationsformen, Arbeitsstile und Arbeitsweisen kennen zu lernen.
Mitarbeitende, die hospitieren, halten sich in der Regel in einer anderen Organisation oder Abteilung auf. Hospitierende Mitarbeitende nehmen am Berufsalltag ihrer Hospitationspartner/-innen teil. Wichtig ist, dass sie feste Ansprechpartner/-innen haben, die ihnen Auskünfte und Hintergrundinformationen geben und die Integration der hospitierenden Kollegin/Kollegen gewährleisten können.
Zielgruppe
Das Projekt Hospitation richtet sich an Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte aller Sonderfächer.
Das Ziel der Hospitation ist die Auffrischung von Kenntnissen und Fertigkeiten an einer Fachabteilung oder in einer Ordination eines Allgemeinmediziners bzw. eines Facharztes im Rahmen einer strukturierten Fortbildung.
Gedacht ist an ein bidirektionales System, d.h. an die Einbindung lokaler Spitäler und Ordinationen in einen “Hospitationspool". Natürlich ist die Hospitation auch überregional möglich, im Wirkungskreis der Ärztekammer für Steiermark jedoch auf dieses Bundesland beschränkt.
DFP - Diplom-Fortbildungs-Programm
Für jede Stunde der Hospitation (max. 6 Punkte pro Tag) wird je 1 Punkt des entsprechenden Faches als Fortbildung angerechnet.
Organisation
Hinsichtlich der Organisation ergeben sich zwei unterschiedliche Vorgangsweisen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer entsprechend hoch gedeckten Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte dringend empfohlen, so nicht schon vorhanden.
Spital: Die Anmeldung des Hospitanten erfolgt direkt bei der entsprechenden Fachabteilung. In den Häusern der KAGes ist vom Hospitanten ein Hospitationsvertrag zu unterzeichnen, in dem Rechte und Pflichten des Hospitanten ausgeführt sind. Nach Absolvierung der Hospitation wird durch den Abteilungsleiter ein Zeugnis ausgestellt.
Ordination: Vereinbarung der Hospitation durch den Hospitanten direkt mit dem Praxisinhaber. Vorraussetzung für die Anbieter einer Hospitation ist, dass die Anerkennung der Praxis als Lehrpraxis gegeben ist und/oder eine mindestens fünf Jahre dauernde Berufserfahrung in freier Praxis gewährleistet ist und der Praxisinhaber ein Grobkonzept über den Ablauf der Hospitation erstellt. Nach Absolvierung der Hospitation wird vom Praxisinhaber ein Zeugnis ausgestellt. Die Meldung des Praxenpools erfolgt durch die Bezirksärztevertreter.
Diese Bestätigungen verwenden Sie dann zum Nachweis der absolvierten DFP-Punkte individuell im Zuge Ihres DFP-Diplomantrages auf www.meindfp.at (Selbsteintrag der bestätigten Punkte und hochladen der Teilnahmebestätigung).
Vorteile
Spital: Die Niedergelassen Ärzte lernen die Ressourcen des Krankenhauses und dessen Abläufe besser kennen.
Extramuraler Bereich: Spitalsärzte können die Situation der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und deren Arbeitsabläufe und Probleme besser einschätzen.
Für beide Gruppen: Reduktion der Schnittstellenproblematik
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